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Gewerbe anmelden | Wie geht das und was muss ich beachten?

Aktualisiert: 28. Dez. 2024

In dieser Handlungsanleitung werden dir die wichtigsten Fragen rund um das Gewerbe erläutert. Benötige ich ein Gewerbe? Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden? Kann ich das Gewerbe rückwirkend anmelden? Wo melde ich ein Gewerbe an und wie teuer ist das? Welche Unterlagen benötige ich und was muss ich sonst noch beachten? Und viele weitere Fragen.



Das wirst du lernen:


 

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1. Einleitung

Eine erste Hürde bei Unternehmemsgründung stellt regelmäßig die Anmeldung eines Gewerbes dar. Obwohl durch viele selbsternannte „Online-Marketer“ die Gewerbeanmeldung oftmals als unnötig deklariert wird, solltest du diese Pflicht dennoch ernst nehmen.


Bei Nichtanmeldung einer gewerblichen Tätigkeit kann es zu Strafen, Bußgeldern sowie langfristig zu hohen Steuernachzahlungen kommen. Zwar mag es für einige bei der ersten Konfrontation kompliziert erscheinen, jedoch ist die Anmeldung eines Gewerbes im Nachhinein mit sehr geringem Aufwand zu erledigen. Der daraufhin ausgestellte Gewerbeschein ist schließlich die offizielle Erlaubnis zur Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit.

Nichtsdestotrotz muss unterschieden werden: So gibt es manche Tätigkeiten, deren selbstständige Ausübung auch ohne Gewerbe möglich ist. In diesem Fall wäre die Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit beim Gewerbeamt sogar schlichtweg falsch. Nach der Anmeldung des Gewerbes darfst du offiziell mit deinem Business starten. Doch rechtliche Pflichten sind auch hier fortlaufend zu beachten.


2. Wer muss ein Gewerbe anmelden (und wer nicht)?

Grundsätzlich muss jeder ein Gewerbe anmelden, der einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht. Diese Pflicht ergibt sich unmittelbar aus § 14 Gewerbeordnung (GewO). Ob die Tätigkeit als Haupt- oder Nebengewerbe ausgeübt werden soll, ist hierbei irrelevant.


Allerdings muss vorerst eine andere Unterscheidung erfolgen. So sind unter anderem Freiberufler, Wissenschaftler sowie Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft von der Gewerbeanmeldung ausgenommen. Nachfolgend soll insbesondere zwischen Freiberuflern/Freiberuflerinnen und Gewerbetreibenden unterschieden werden.


2.1 Wann liegt überhaupt eine gewerbliche Tätigkeit vor?

Zur Definition einer gewerblichen Tätigkeit muss als Erstes geprüft werden, ob überhaupt eine selbstständige Ausübung vorliegt.


Schritt 1: Selbstständige Tätigkeit

Die Prüfung, ob eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, erfolgt anhand von drei Kriterien. Nur, wenn alle diese Kriterien erfüllt sind, liegt eine selbstständige Tätigkeit vor.


  1. Planmäßigkeit: Du handelst geplant, nachhaltig und nicht bloß zufällig/spontan bei Gelegenheit.

  2. Dauerhaftigkeit: Deine Tätigkeit ist auf eine gewisse Dauer angelegt und findet nicht nur einmalig statt. Dies ist im Normalfall bei der regelmäßigen Ausübung der Tätigkeit gegeben.

  3. Gewinnerzielungsabsicht: Du möchtest mit deiner Tätigkeit Profit erwirtschaften. Hier gilt die Absicht (!), nicht der tatsächliche Gewinn. Die Höhe der Einnahmen (oder Verluste) spielt keine Rolle. Insbesondere zu Beginn ist es möglich, einige Jahre nur Verluste zu erwirtschaften (Beachte: Liebhaberei).


Nun weißt du, ob es sich bei deiner beabsichtigten Arbeit um eine selbstständige Tätigkeit handelt. Um jedoch sagen zu können, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, muss noch eine weitere Prüfung erfolgen. Es muss zwischen „Gewerbetreibenden“ und „Freiberuflern“ unterschieden werden.


Schritt 2: Unterscheidung Freiberufler(innen) / Gewerbetreibende

Die Unterscheidung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist oft nicht so einfach. Einige Kriterien überschneiden sich zwangsläufig. So handelt es sich in beiden Fällen um Personen, welche beabsichtigen, für eine gewisse „Dauer“ „gezielt“ mit ihrer Tätigkeit „Gewinn“ zu erwirtschaften (= Selbstständigkeit).


Es gilt: Als Freiberufler zählen insbesondere solche Personen, die einen sogenannten Katalogberuf im Sinne des Einkommenssteuergesetzes (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) nachgehen. Zur Definition eines Katalogberufes wird meist die Befähigung der Ausübung aufgrund bestimmter Fachkenntnisse (Hochschulabschluss, Ausbildung, etc.) herangezogen.


Das Einkommenssteuergesetz definiert eine Reihe von Berufen, die immer als „Freiberuf“ eingestuft werden. Unter diese Katalogberufe zählt unter anderem die Tätigkeit als Arzt, Rechtsanwalt sowie sonstige technisch-wissenschaftliche Berufe oder Medienberufe wie z.B. die Tätigkeit als Künstler oder Schriftsteller.


Die Aufzählung der im Einkommenssteuergesetz benannten Katalogberufe ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann eine Unterscheidung zwischen Gewerbe und Freiberuf durchaus schwierig sein. In solchen Fällen wird für die freiberuflichen Tätigkeiten häufig die „geistig-schöpferische“ Arbeit vordergründig als Kriterium herangezogen.


Wichtig: Kein Gewerbe für die Verwaltung eigenen Vermögens:

Ebenfalls von den gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeiten zu unterscheiden ist die „Verwaltung eigenen Vermögens“. Hierzu zählt beispielsweise die Vermietung von Immobilien oder das Investieren in Aktien. Erst sobald ein mit einem Gewerbe vergleichbares Ausmaß erreicht wird wäre zu prüfen, ob ein Gewerbe vorliegt. So kann die Vermietung von Ferienwohnungen im großen Stil durchaus gewerblich sein.



2.2 Fazit

Zusammenfassend ist also zu sagen, dass du in den meisten Fällen, in denen du beabsichtigst, dir ein Nebeneinkommen (oder auch ein Haupteinkommen) selbstständig aufzubauen, zur Anmeldung eines Gewerbes verpflichtet bist.

Dies ist regelmäßig der Fall bei Tätigkeiten im Bereich des Online Marketing, worunter neben dem sogenannten Affiliate Marketing auch das Betreiben eines eigenen Online Shops oder der Verkauf von Produkten auf anderen Verkaufsplattformen fällt.


Bist du dir unsicher, solltest du bei dem Finanzamt nachfragen. Da insbesondere im Bereich der Steuern und damit beim Finanzamt der wesentliche Unterschied zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern überhaupt zu tragen kommt, ist man dort auf genau diese Unterscheidung spezialisiert. Reicht dir die dortige Auskunft nicht aus, wäre die IHK eine weitere Anlaufstelle.


Handelt es sich schließlich um eine gewerbliche Tätigkeit, musst du zwangsläufig ein Gewerbe anmelden.



Hinweis

Auch das „Geldverdienen durch Umfragen“ im Internet kann als eine gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden. Ausschlaggebend sind die oben aufgeführten Kriterien zur Abgrenzung. Bei regelmäßiger Ausführung ist tatsächlich die Definition der „selbstständigen Tätigkeit“ mit allen Konsequenzen einer Gewerbeanmeldung erfüllt.





3. Wo melde ich ein Gewerbe an und wie teuer ist das?

Grundsätzlich ist ein Gewerbe beim Gewerbeamt der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltung anzuzeigen, in welcher du bzw. dein geplantes Unternehmen ansässig bist/sein wird. Selbst prüfen kannst du die Zuständigkeit ganz einfach kostenlos über offizielle Portale wie bus.rlp.de.


Hier erfährst du zudem, ob in deiner Region die Gewerbeanmeldung bereits komplett online erstellt und abgeschickt werden kann. Je nach Region ist jedoch zusätzlich ein persönliches Erscheinen bei dem Gewerbeamt erforderlich.


Für die Gewerbeanmeldung wird in den meisten Fällen eine Gebühr fällig. Diese variiert je nach Region und kann zwischen 20 und 80 Euro betragen. Diese Gebühr ist nur einmalig und wird zum Zeitpunkt der Anmeldung entrichtet.



4. Wie fülle ich die Gewerbeanmeldung richtig aus?

Bei der Ausfüllung der Gewerbeanmeldung stehen die eigenen persönlichen Daten an erster und damit wichtigster Stelle. Einzelheiten in der Formular-Ausfüllung unterscheiden sich regelmäßig je nach Art der Tätigkeit und des aufnehmenden Gewerbeamtes.



Letztlich ist die einzig sichere Möglichkeit bei aufkommenden Fragen der Anruf bei deinem Gewerbeamt oder (falls vorhanden) einem hierauf spezialisierten Rechtsexperten. Beschreibe dort deine geplante Tätigkeit und man wird gemeinsam eine Lösung finden, wie die richtige Gewerbeanmeldung hierzu aussehen soll. Die ausgefüllte Gewerbeanmeldung gibst du schließlich bei deinem Gewerbeamt ab.


Bei der Ausfüllung des Formulars handelt es sich letzten Endes jedoch nur um einen Aufwand von maximal einer Stunde! Meist genügt für die erste Information bereits ein einziger Anruf, um die wichtigsten Fragen sicher (!) zu klären. Sehr viele Felder und Fragen auf dem Formular zur Anmeldung eines Gewerbes treffen (insbesondere am Anfang) meist gar nicht auf dich zu.


Bei der Beschreibung deiner geplanten Tätigkeit solltest du so allgemein wie möglich und so spezifisch wie nötig sein. Nur so lässt du dir den größtmöglichen Spielraum, um deine geplante Tätigkeit später gegebenenfalls ausweiten zu können.

Beispiel: Schreibe nicht „Verkauf von iPhones“, sondern wähle beispielsweise „Verkauf von Elektrogeräten“. Überlege dir einige mehr und einige weniger spezifischen Bezeichnungen für deine Tätigkeit, notiere sie und erkundige dich dann bei deinem Gewerbeamt, welche dieser Bezeichnungen du nehmen darfst.


Die geeignete Rechtsform lässt sich wiederum mit diesem Leitfaden herausfinden.



5. Welche Dokumente und Nachweise benötige ich für die Gewerbeanmeldung?

Die Erfordernis nach bestimmten Dokumenten bei der Anmeldung eines Gewerbes richtet sich nach der beabsichtigten Branche der Tätigkeit. Was du immer benötigst, ist dein Personalausweis oder deinen Reisepass mit Meldebescheinigung.


Für bestimmte Tätigkeiten werden zum Teil die nachfolgenden weiteren Nachweise gefordert:


  • Gesundheitszeugnis für eine Arbeit in der Gastronomie (§ 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG))

  • Aufenthaltserlaubnis für Unternehmensgründer mit ausländischer Staatsangehörigkeit (§ 21 AufenthG)

  • Meisterbrief oder andere Ausübungsberechtigung (§ 7b HwO)

  • Handelsregisterauszug für Kapitalgesellschaften und OHG’s (muss zuvor durch Handelsregistereintrag beantragt werden)

  • Polizeiliches Führungszeugnis unter Umständen für Überwachungswürdige Gewerbe (§ 38 GewO)

  • Für bestimmte Berufe wie z.B. Makler: Gewerbeerlaubnis in Form von Unbedenklichkeitsbescheinigungen durch Finanzamt/Steueramt, Bescheinigung des Insolvenzgerichts, Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister

  • Handwerkskarten als Handwerker (§ 10 HwO)


Die Erfordernis nach bestimmten Unterlagen lässt sich meist telefonisch oder online über die Website deines zuständigen Gewerbeamtes oder der Industrie- und Handelskammer (IHK) herausfinden.


Wichtig: Solltest du eine dieser zusätzlichen Unterlagen und Nachweise benötigen, musst du diese bereits vor der Gewerbeanmeldung beantragen. Andernfalls würde dein Antrag abgelehnt werden, da die geforderten Nachweise noch nicht vorliegen.



6. Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebengewerbe?

Bei der Ausfüllung deiner Gewerbeanmeldung wird dir sicherlich auffallen, dass du dich entscheiden musst zwischen der Anmeldung eines Haupt- oder eines Nebengewerbes. Diese Unterscheidung solltest du ernst nehmen. Die Abgrenzung zwischen Hauptgewerbe und Nebengewerbe sieht wie folgt aus:


Um ein Nebengewerbe handelt es sich, wenn du


  • für deine Tätigkeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche aufbringst

  • weniger als die Hälfte deiner Arbeitszeit aus dem Hauptberuf selbstständig arbeiten und

  • mit deinem Nebengewerbe weniger als die Hälfte des Gehalts deines Hauptberufes verdienst.


Eine Ausnahme gilt, wenn du zum aktuellen Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung kein Arbeitnehmer bist: In diesem Falls darfst du nur maximal 15 Stunden pro Woche für deine Tätigkeit aufwenden.


Solltest du in einem der aufgeführten Schwellenwerte überschreiten, ist ein Hauptgewerbe anzumelden.



7. Darf jeder ein Gewerbe anmelden?

Die Antwort auf diese Frage lautet zunächst einmal JA. In Deutschland darf grundsätzlich jeder ein Gewerbe anmelden. Allerdings solltest du in jedem Fall bestimmte Einschränkungen hinsichtlich deines aktuell ausgeübten Berufes beachten. Im Normalfall ist es so, dass du noch vor Beginn deiner Nebentätigkeit bei deiner aktuellen Arbeitsstätte (falls vorhanden) um Genehmigung bitten musst.


Diese Pflicht ergibt sich zwar nicht aus dem Gesetz direkt, jedoch ist eine solche Klausel meist im jeweiligen Arbeits- und Tarifvertrag verankert.


Ausnahme: Für Beamte gilt kraft Gesetz grundsätzlich immer eine Anzeigepflicht jeder nebenbei ausgeübten Tätigkeit. Jeder Antrag wird einem gesonderten Prüfverfahren durchzogen.


Um sicher zu sein, solltest du jede beabsichtigte Nebentätigkeit bei deinem derzeitigen Arbeitgeber genehmigen lassen. Insbesondere bei bestimmten Berufsgruppen, aus welchen du durch „Insiderwissen“ eine Konkurrenz für deine aktuelle Arbeitsstelle darstellst, gelten häufig verschärfte Vorschriften. Beachte diese Vorgaben, um Konflikte oder sogar eine Kündigung zu vermeiden.


8. Ab wann brauche ich spätestens ein Gewerbe? Gewerbe rückwirkend anmelden?

In vielen Fällen läuft es wie folgt ab: Dir fällt eine Geschäftsidee ein, um dir nebenbei etwas dazuzuverdienen. Natürlich möchtest du diese Idee erst einmal ausprobieren und prüfen, ob es sich wirklich lohnt. Doch dann stellt sich de Frage: Wann sollte ich ein Gewerbe anmelden?


Die Antwort ist zwar für einige vermutlich nicht zufriedenstellend aber lautet ganz klar: So früh wie möglich. Spätestens mit Aufnahme der Tätigkeit. In vielen Fällen muss sogar bereits für ein bloßes Hobby ein Gewerbe angemeldet werden.


Ein Gewerbe ist grundsätzlich immer dann anzumelden sobald du beabsichtigst, dir längerfristig selbstständig (nebenbei) Geld zu verdienen. Bei vorheriger Nicht-Anmeldung eines Gewerbes drohen hohe Geldstrafen.


Einige Gewerbeämter werden es dir erlauben, die Anmeldung des Gewerbes für einige Wochen oder sogar Monate in die Vergangenheit zu datieren. Rechtlich korrekt ist dies allerdings nicht! Es handelt sich um ein schlichtes Entgegenkommen, worauf man nicht „hoffen“ sollte! Im besten Fall ist bereits ein Gewerbe angemeldet, bevor man mit der eigentlichen Tätigkeit beginnt. So ist es auch gesetzlich im § 14 Abs. 1 GewOfestgeschrieben.


Da du als Gewerbetreibender ohnehin immer zur korrekten Buchhaltung deiner Belege bzw. Rechnungen verpflichtet bist (sog. Buchhaltungspflicht), kann eine verspätete Gewerbeanmeldung bei einer anstehenden Betriebsprüfung auch noch sehr viele Jahre später herauskommen. Zwar ist eine Betriebsprüfung nicht der Regelfall, doch auch das kann sich mit der Zeit schlagartig ändern. Und dann stehst du in der Beweispflicht.


Sei also auf der sicheren Seite und melde dein Gewerbe so früh wie möglich an. Spätestens mit Beginn der Tätigkeitsausübung sollte gemäß § 14 Abs. 1 GewO das Gewerbe angemeldet sein.




9. Kann ich ein Gewerbe ummelden?

Generell gilt, dass auch die Ummeldung eines Gewerbes ohne Weiteres möglich ist. Aus § 14 Abs. 1 GewOergibt sich sogar die Pflicht, gewisse Änderungen bei dem Gewerbeamt anzuzeigen. Neben der Anmeldung ist damit auch jede verbundene Änderung des Inhalts oder der Ausführung der Tätigkeit (Gewerbe-Ummeldung) sowie auch die Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit (Gewerbe-Abmeldung) anzuzeigen.


Eine Ummeldung kommt immer in Betracht, wenn

  1. der Unternehmenssitz verlegt wird

  2. eine Zweigstelle des Gewerbebetriebes verlegt wird oder s

  3. sich der Gegenstand der Tätigkeit ändert.



10. Gibt es Nachteile, die gegen ein Gewerbe sprechen?

Einer der oft genannten Nachteile bei der Anmeldung eines Nebengewerbes ist die erforderliche Gebühr für die Anmeldung selbst. Da diese jedoch je nach Region nur zwischen 20 und 80 Euro liegt, du aber durch dein Gewerbe (legal) um einiges mehr Geld verdienen kannst und darfst, hält sich hier die verhältnismäßige Höhe der Kosten im Rahmen.

Ein weiterer Nachteil ist die erforderliche Buchhaltung. Als Gewerbetreibender bist du verpflichtet jedes Jahr (!) eine Steuererklärung für dein Gewerbe abzugeben. Dies gilt auch unabhängig davon, ob du mit deinem Gewerbe Profite oder Verluste erwirtschaftest.


Möchtest du dir Kosten für einen Steuerberater sparen kannst du natürlich auch problemlos die gesamte Steuererklärung selbst erstellen. Insbesondere bei kleinen Betrieben und simplen Nebentätigkeit ohne viele Transaktionen bietet sich dies an.

Nichts ist ärgerlicher, als sich jahrelang nichts dazu verdient zu haben, nur weil man aus Angst niemals den Schritt gewagt hat ein eigenes Gewerbe zu gründen! Sollte dies doch nicht der richtige Schritt gewesen sein, lässt sich jedes Gewerbe problemlos (wenn auch gegen erneute Gebühr) wieder abmelden.





11. Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Nachdem du das Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet hast, wird hierüber automatisch das Finanzamt benachrichtigt. Durch dieses erhältst du den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Dieser lässt sich heutzutage bequem online über das offizielle Steuer-Programm ELSTER erfassen und abschicken.

Als Freiberufler musst du selbstständig den benannten Fragebogen beim Finanzamt beantragen, da hier aufgrund des Wegfalls der Gewerbeanmeldung eben keine Benachrichtigung des Gewerbeamtes an das Finanzamt erfolgt.


Nachdem der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeschickt wurde, erhältst du nach einigen Wochen automatisch deine persönliche Steuernummer zugewiesen. Je nach Auswahl, kannst du zusätzlich direkt eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) beantragen. Diese ist meist erforderlich, wenn als Unternehmer international agiert wird. Auch, wenn diese nicht unbedingt benötigt wird, ist die vorzeitige Beantragung für gewöhnlich unschädlich. Solltest du nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, erhältst du zwangsläufig die USt-IdNr.


In dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wirst du angeben müssen, ob du die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch nehmen möchtest, um dich von der Umsatzsteuer und der Steuervorauszahlung befreien zu lassen.


Möglich ist die Inanspruchnahme nur, wenn im vergangenen Geschäftsjahr weniger als 25.000 € und im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich (geschätzt) weniger 100.000 € Umsatz erzielt werden wird. Bei Überschreitung einer dieser Grenzen, ist die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nicht mehr möglich und man wechselt (falls nicht bereits geschehen) in die Regelbesteuerung.



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12. Abschließende Hinweise

Mit der Anmeldung deines Gewerbes bist du an dieser Stelle fertig. Auch, wenn das leider noch nicht alles war, hast du damit den wichtigsten Schritt für deine Selbstständigkeit getan. In der Folge solltest du dich immer weiter mit rechtlichen Pflichten beschäftigen.


Es gibt einige Behörden, die ebenfalls Kenntnis über deine gewerbliche Tätigkeit erhalten möchten. Neben weiteren Mitteilungspflichten, sollten auch im Umfeld des eigenen Unternehmens Vorkehrungen und Maßnahmen getroffen werden, um den langfristigen und rechtlich korrekten Betrieb zu gewährleisten.


In diesem Fahrplan erfährst du mehr über die wesentlichen Schritte zur Unternehmensgründer, welche leider durch sehr viele Gründer noch immer vernachlässigt werden.


 

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