Haftpflichtversicherungen springen dann ein, wenn es um Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten geht. Nicht nur im privaten, sondern auch im geschäftlichen Bereich, wie z.B. im Rahmen eines Gewerbes, Nebengewerbes oder als Freiberufler, kann das sinnvoll sein.
Doch wofür springt eine Betriebshaftpflichtversicherung überhaupt ein? Wie teuer ist die Versicherung? Ist eine solche Haftpflichtversicherung für Kleingewerbe sinnvoll? Oder ist sie sogar Pflicht? Aber was, wenn ich Freiberufler bin? Und mit welchen anderen Unternehmensversicherung lohnt es sich diese Versicherung zu kombinieren?
Hier wirst du alle wichtigen Informationen rund um die Gewerbehaftpflichtversicherung erhalten und Antworten auf spezifische Fragen erhalten. Ergänzend dazu wirst du auch weitere Versicherungen kennenlernen, über die es sich zu informieren lohnen könnte.
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Das wirst du erfahren:
10. Welche weiteren Versicherungen könnte ich für mein (Klein-) Gewerbe oder als Freiberufler benötigen?
11. Fazit
Was deckt eine betriebliche Haftpflichtversicherung ab?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung dient der Abdeckung aller erdenklichen durch die unternehmerische Tätigkeit verursachten Schadensersatzansprüche Dritter. Es können unter anderem Sach-, Personen-, Vermögens-, Umweltschäden sowie auch Schadensersatzansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen abgesichert werden. Zudem sind auch finanzielle Folgeschäden („unechte Vermögensschäden“), wie beispielsweise ein resultierender Verdienstausfall abgedeckt.
Der Versicherungsschutz gilt unabhängig davon, ob der Schaden durch das Unternehmen selbst oder aber durch einen Mitarbeiter in dessen betrieblichen Tätigkeit verursacht worden ist.
Durch Gewerbehaftpflichtversicherungen sind insbesondere Gewerbetreibende geschützt. Gleichermaßen ist eine solche Versicherung aber auch für Freiberufler geeignet. Die Begriffe „Gewerbehaftpflichtversicherung“, „Firmenhaftpflichtversicherung“ und „Betriebshaftpflichtversicherung“ werden oftmals synonym verwendet, meinen also dasselbe.
Ist eine betriebliche Haftpflichtversicherung Pflicht?
Generell, nein. Sowohl für Gewerbetreibende als auch für Freiberufler ist eine Haftpflichtversicherung keine Pflicht. Es gibt jedoch bestimmte Berufszweige, für die eine gewerbliche Haftpflichtversicherung verpflichtend ist.
Hierzu zählen:
Entsorgungsbetriebe (z.B. für Abfälle)
Jäger
Ingenieure
Ärzte und Apotheker
Flugplatzbetreiber
Betreiber von Schießzentren
Überwachungsunternehmen (z.B. Sicherheitsdienste)
Für die meisten anderen (gewöhnlichen) Tätigkeiten ist der Abschluss einer gewerblichen Haftpflichtversicherung nicht verpflichtend. Je nach Unternehmen, kann dies allerdings dennoch sinnvoll sein.
Für wen kommt eine Betriebshaftpflichtversicherung in Betracht?
Die betriebliche Haftpflichtversicherung ist für Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler wie auch für anderweitig Selbstständige geeignet. Obwohl umgangssprachlich häufig von „Gewerbehaftpflichtversicherung“ gesprochen wird, ist ein Gewerbe nicht erforderlich. Eine selbstständige Tätigkeit, wie beispielsweise die als Freiberufler (hier ist kein Gewerbe erforderlich), genügt.
„In Betracht“ kommt eine betriebliche Haftpflichtversicherung damit für jeden, der in irgendeiner Weise selbstständig arbeitet. Es stellt sich eher die Frage, ob eine Haftpflichtversicherung im konkreten Einzelfall sinnvoll ist. Aber auch hierzu wirst du in der Folge mehr erfahren.
Du hast noch kein Gewerbe angemeldet? Oder du weißt nicht, ob du überhaupt eins benötigst? Alles zum Gewerbe erfährst du hier.
Ist eine Haftpflichtversicherung auch für Kleingewerbe und Nebengewerbe sinnvoll?
Eine gewerbliche Haftpflichtversicherung kann auch für Klein- und Nebengewerbe sinnvoll sein. Entscheidend ist: Existiert in der eigenen gewerblichen Tätigkeit das konkrete Risiko, dass es zu verschuldeten Schadensersatzansprüchen Dritter kommen kann?
Beispiel:
Besteht deine unternehmerische Tätigkeit darin, einen eigenen Blog zur bloßen Information für andere zur Verfügung zu stellen? Oder betreibst du sogar einen Online-Shop und vertreibst Lebensmittel oder sogar Babynahrung? Bei letzterem steigt das Risiko zur Verursachung von Schäden gegenüber Dritten enorm.
Benötige ich als Freiberufler eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Auch als Freiberufler kann eine betriebliche Haftpflichtversicherung Sinn machen. Genau wie Gewerbetreibende können auch Freiberufler im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit anderen Personen Schäden zufügen. Eine private Haftpflichtversicherung springt nicht für Schäden im Bereich unternehmerischer und somit auch freiberuflicher Tätigkeiten ein.
Die gesamten Ausführung auf dieser Seite gelten somit gleichermaßen für Gewerbetreibende und Freiberufler.
Wie teuer ist die betriebliche Haftpflichtversicherung?
Die exakte Beitragshöhe für eine Betriebshaftpflichtversicherung richtet sich nach Art, Größe und Umsatz des Unternehmens sowie nach dem konkreten Betriebsrisiko und der gewünschten Deckungssumme im Schadensfall. Darüber hinaus spielen natürlich auch die gewünschte Selbstbeteiligung und möglicherweise schon vorangegangene Schadensfälle im eigenen Unternehmen eine wichtige Rolle.
Je nach Anbieter sind bereits Tarife ab 70 Euro pro Jahr zu haben. Wichtige einflussnehmende Faktoren sind:
Zahlungsintervall: Jährliche Zahlungen sind in der Regel günstiger als monatliche Zahlungen.
Selbstbeteiligung: Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger wird es.
Branche: Je höher das Risiko zur Verursachung von Schäden für Dritte, desto teurer wird es.
Anzahl der Mitarbeiter: Je mehr Mitarbeiter mitversichert werden sollen, desto teurer ist die Versicherung.
Höhe des Umsatzes: Die Versicherungssumme steigt meist prozentual oder stufenweise zur jährlichen Umsatzhöhe.
Zusatzleistungen: Je mehr Zusatzleistungen hinzu gebucht, desto teurer. Überprüfe daher, wie sinnvoll jede einzelne Leistung ist.
Die Beiträge zur Betriebshaftpflichtversicherung steigen und sinken je nach Größe, Risiko und Umfang der unternehmerischen Tätigkeit. Sparen lässt sich insbesondere an den Zusatzleistungen. Es sollte sich immer die Frage gestellt werden, ob „dieser spezielle Fall“ im eigenen Unternehmen überhaupt eintreten kann. Falls nein, macht es Sinn, die Zusatzleistung zu entfernen.
Für wen ist eine betriebliche Haftpflichtversicherung (nicht) sinnvoll?
Egal, ob du dein Haupteinkommen mit deiner Selbstständigkeit verdienst oder nur ein Nebengewerbe bzw. eine freiberufliche Tätigkeit neben deinem Hauptjob ausübst: Eine diesbezügliche Haftpflichtversicherung kann immer Sinn machen. Wichtig ist, die Risiken vorher abzuwägen.
Macht es für einen Blogger Sinn, sich gegen die Verursachung von Personenschäden infolge der betrieblichen Tätigkeit abzusichern? Eher weniger. Aber was, wenn du unbewusst in deinem Blog, auf deiner Website oder deinem Social Media Profil eine geschützte Marke verwendest oder sogar kopierst? Dieser Fall ist bereits wahrscheinlicher.
Online-Händler sind durch den Vertrieb von Waren einem höheren Risiko ausgesetzt. Durch unvorhersehbare Ereignisse kann es zu Lieferausfällen, Verdienstausfällen und sogar zu Personenschäden infolge fehlerhaft produzierter Artikel kommen. Eine Vielzahl von Risiken lassen sich kaum ohne Haftpflichtversicherung abdecken.
Grundregel: Je höher der „physische Kontakt“ zu einem Kunden ist, desto größer ist das Risiko zur Schadenverursachung. Da aber auch nahezu jedes Unternehmen eine Online-Präsenz besitzt, ist eine Absicherung im „Cyber-Bereich“ aber möglicherweise dennoch sinnvoll.
Risiken richtig beurteilen
Bei Abwägung aller möglichen in der spezifischen Tätigkeiten verursachbaren Fremdschäden: Wie hoch ist das Risiko, hierdurch persönlich oder unternehmerisch in eine finanzielle Bredouille zu gelangen? Insbesondere als Einzelunternehmer haftest du mit deinem Privatvermögen für verursachte Schäden. Anders als bei einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH), welche nicht mit dem Privatvermögen haften, kann dies nicht nur dein Unternehmen, sondern auch dich persönlich ruinieren. Wichtig ist also:
Welche betrieblichen Risiken bestehen?
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts?
Wie groß ist der Schaden, wenn das Risiko eintritt?
Welche (finanziellen) Folgen hat der Schaden für mich persönlich?
Tipp: Je mehr du dich bereits im Vorfeld mit deinen rechtlichen Pflichten beschäftigt hast, desto eher dürfte die betriebliche Haftpflichtversicherung für dich entbehrlich sein. Eine gute Vorbereitung spart wahrlich Geld und Ärger.
Wofür kommt eine betriebliche Haftpflichtversicherung nicht auf?
Haftpflichtversicherungen kommen für verschuldete Schäden Dritter auf. Aber was, wenn die Verursachung des Schadens gar nicht durch die unternehmerische Tätigkeit verschuldet ist, die Gegenpartei jedoch weiter darauf beharrt? Ist die Verursachung durch das Unternehmen nicht bewiesen, wird durch die Haftpflichtversicherung keine Leistung erfolgen. Es kommt zum Streitfall. Genau dann wäre auf eine betriebliche Rechtsschutzversicherung zurückzugreifen.
Zudem kommt eine Betriebshaftpflichtversicherung natürlich auch nicht für Schäden im privaten Umfeld auf. Gleiches gilt umgekehrt.
Gewerbehaftpflichtversicherungen Überblick
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt in betrieblicher Tätigkeit verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschaden ab. Geschützt sind dabei auch sogenannte Vermögensfolgeschäden („unechte Vermögensschäden“), wie z.B. ein durch den Schaden bedingter Verdienstausfall.
Sie ist eine Pflichtversicherung für Betriebe wie Sicherheitsdienste und Entsorgungsunternehmen.
Produkthaftpflichtversicherung
Die Produkthaftpflichtversicherung ist Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung und sichert Sach- und Personenschaden sowie auch Vermögensfolgeschäden ab. Eine einfache Produkthaftpflichtversicherung gilt nur für das Endprodukt selbst. Die erweitere Produkthaftpflichtversicherung gilt hingegen auch für zur Weiterverarbeitung bestimmte Produkte und deren verursachten Folgeschäden.
Insbesondere für Selbstständige, die einen (Online- )Handel betreiben, ist diese Versicherung von Bedeutung.
Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung sichert solche Schäden ab, die Selbstständige im Rahmen von behandelnden, beratenden oder planenden Tätigkeiten verursachen können.
Gesetzlich verpflichtend ist diese Versicherung unter anderem für Ärzte, Hebammen und Apotheker. Folglich dient diese Versicherung insbesondere den Freiberuflern.
D&O-Versicherung („Directors & Officers Versicherung“)
Die Organ- und Managerhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung für Geschäftsführer und Aufsichtsräte, um diese vor den finanziellen Folgen beruflicher Fehler zu schützen.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Schäden, welche dem Kunden durch eine Falschberatung entstanden sind. Nicht geschützt sind damit Personen- oder Sachschäden oder Vermögensfolgeschäden.
Diese Versicherung ist verpflichtend für Steuerberater, Steuerprüfer, Notare, Rechtsanwälte, Versicherungsvermittler, Kreditvermittler für Immobilien und Hausverwalter.
Wichtig: Die Begriffe Betriebshaftpflichtversicherung und Berufshaftpflichtversicherung werden häufig durch die Versicherer synonym verwendet. Da die Vermögenshaftpflichtversicherung meist in der Betriebshaftpflichtversicherung mit enthalten ist, werden auch diese beiden Begriffe vielfach synonym verwendet. Dennoch unterschieden sich die Leistungen aller aufgeführten Versicherungsarten je nach Versicherungsanbieter. Aus diesem Grund sollten immer die exakten Konditionen einer Versicherung überprüft werden.
Welche weiteren Versicherungen könnte ich für mein (Klein-) Gewerbe oder als Freiberufler benötigen?
Natürlich gibst es noch viele weitere über bloße Haftpflichtschäden hinausgehende Versicherungen für Unternehmer. Auch hier gilt: Je nach Einzelfall und konkreter Unternehmens- und Risikoanalyse können einige Versicherungen mehr oder weniger Sinn machen.
Es wird nachfolgend unterschieden in die Kategorien „Sachversicherungen“ und „Ausfallversicherungen“
Sachversicherungen
Rechtsschutzversicherung
Sollte es infolge einer unternehmerischer Tätigkeit zu einem Streitfall kommen, bei dem sich die Streitparteien (Unternehmer/Unternehmer oder Unternehmer/Privatperson) nicht einig sind, kommt es oftmals zu rechtlichen Auseinandersetzungen vor Gericht. Zwar kann die Haftpflichtversicherung für entstandene Schäden Dritter haften, die Prozesskosten für den eigenen und den fremden Anwalt sowie für das Gericht kommen jedoch im Streitfall hinzu. Genau diese Kosten werden durch die betriebliche Rechtsschutzversicherung gedeckt.
Auch hier gilt: Für in betrieblicher Tätigkeit verursachte Schäden (oder nur den Vorwurf) kommt nicht die private Rechtsschutzversicherung auf.
Neben der Haftpflichtversicherung dürfte es sich bei der betrieblichen Rechtsschutzversicherung um eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt handeln. Ein Streitfall kann jederzeit aus dem Nichts entstehen. Selbst, wenn man den Fall vor Gericht sicher gewinnen würde, muss man zuvor die gesamten anfallenden Kosten vorstrecken. Und das sind nicht selten 5- bis 6-stellige Summen!
Geschäftsinhaltsversicherung
Bei der Geschäftsinhaltsversicherung handelt es sich sozusagen um die „Hausratversicherung für Unternehmen“. Geschützt sind Sachschäden innerhalb der Räumlichkeiten des Unternehmens selbst und an dessen Eigentum durch Blitz, Hagel, Sturm sowie Feuer- oder Leitungswasserschäden.
Elektronikversicherung
Die Elektronikversicherung ist eine sehr spezifische Versicherung, welche konkret Schäden an elektronischen bzw. technischen Einrichtungen des Unternehmens absichert. Geschützt sind sowohl Schäden durch Bedienungsfehler als auch durch Straftaten (z.B. Sachbeschädigung, Raub) fremder Personen.
Transportversicherung
Wie es der Name sagt, sichert die Transportversicherung ein Unternehmen vor durch den Transport entstandenen Schäden an Waren ab.
Cyberversicherung
Die Cyberversicherungen schützt insbesondere Unternehmen, die mit sensiblen Personen- und Kundendaten umgehen oder diese verwalten müssen vor Schäden, welche durch Cyber-Kriminalität entstehen. Gehen wichtige Daten oder Informationen infolge eines Hackerangriffs auf das Unternehmen verloren, so kommt diese Versicherung für hierdurch entstandenen finanziellen Schäden auf.
Ausfallversicherungen
Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist oftmals bereits in der (Geschäfts-) Inhaltsversicherung mit enthalten. Sie kommt im Schadensfall für die finanziellen Folgen auf, wenn es hierdurch zu einer Betriebsunterbrechung kommt.
Betriebsausfallversicherung
Die Betriebsausfallversicherung kann insbesondere für kleine Unternehmer und allein agierende Selbstständige sehr sinnvoll sein. Kommt es zu einem Betriebsausfall, sei es durch Krankheit, Tod, Quarantäne oder Unfall, kommt diese Versicherung für die hierdurch entstehenden finanziellen Folgen auf. Besonders als Freiberufler oder Einzelunternehmer in hauptberuflicher Tätigkeit ist diese Versicherung von Bedeutung.
Fazit
Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann für jeden sinnvoll sein, der einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht. Insbesondere Kleingewerbetreibende und andere kleinere Unternehmer müssen sich aber die Frage nach der Erforderlichkeit stellen. Hast du dich bereits genügend über die rechtlichen Pflichten im Online-Bereich informiert, gehst du diesbezüglich schon einer Menge Konflikte aus dem Weg.
Eine gute Vorbereitung vorausgesetzt, minimiert sich das Risiko signifikant. Dennoch ist bei Tätigkeiten wie dem Online-Handel auch zu prüfen, auf welche Schadensereignisse überhaupt selbst Einfluss genommen werden kann.
Letztlich basiert die gesamte Entscheidung auf einer persönlichen Risikobewertung des eigenen Betriebs. Ist es die erforderliche Versicherungssumme wert, das potenzielle Risiko zu vermeiden?
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