Wenn es um das Krankengeld geht, stehen Selbstständige im Krankheitsfall vor einer großen Herausforderung, da sie nicht wie Angestellte automatisch durch den Arbeitgeber oder die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert sind. Während Angestellte zunächst von der Lohnfortzahlung profitieren und anschließend Krankengeld von der Krankenkasse erhalten, müssen Selbstständige frühzeitig Vorsorgemaßnahmen ergreifen, um finanziellen Schwierigkeiten vorzubeugen.
Dieser Beitrag bietet einen umfassenden Leitfaden zu den gesetzlichen Grundlagen, möglichen Versicherungsoptionen und praktischen Tipps für Selbstständige, um sich gegen Einkommensausfälle abzusichern.
Inhaltsverzeichnis
Warum ist Krankengeld für Selbstständige wichtig?
Für Selbstständige bedeutet Krankheit häufig einen doppelten Verlust: einerseits den Wegfall von Einnahmen, andererseits die Fortzahlung von Betriebskosten wie Miete, Gehälter oder laufende Versicherungen. Besonders bei längeren Erkrankungen kann dies zur existenziellen Bedrohung werden.
Ohne geeignete Vorsorge können Rücklagen schnell aufgebraucht sein, da die laufenden Lebenshaltungskosten – wie Mietzahlungen, Darlehensraten oder auch familiäre Verpflichtungen – weiterhin bestehen bleiben. Darüber hinaus gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, die Selbstständige zur Absicherung verpflichten. Daher ist es umso wichtiger, die vorhandenen Optionen sorgfältig zu prüfen und individuell anzupassen, um im Ernstfall nicht unvorbereitet zu sein.
Krankengeld: Voraussetzungen für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung
Während Angestellte automatisch Anspruch auf Krankengeld haben, gilt dies für Selbstständige nur unter bestimmten Voraussetzungen. Grundsätzlich ist der Krankengeldanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geregelt. Allerdings müssen Selbstständige zusätzlich zum regulären Beitrag eine sogenannte Wahlerklärung abschließen, welche sie für den Fall einer längeren Krankheit absichert.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Krankengeld besteht somit für Selbstständige nur, wenn sie in der GKV versichert sind und die Wahlerklärung mit Krankengeld abgeschlossen haben. Ohne diese Erklärung besteht kein Anspruch auf Krankengeld aus der GKV. Diese Regelung wurde eingeführt, um die Beiträge für Selbstständige in der Basisversicherung niedrig zu halten. Die Wahlerklärung stellt somit eine freiwillige, aber essenzielle Ergänzung dar.
Die Wahlerklärung kann nur schriftlich bei der Krankenkasse beantragt werden. Die Krankenkasse berechnet auf Basis des gemeldeten Einkommens die zusätzlichen Beiträge. An die Entscheidung der Wahlerklärung über die gesetzliche Krankenversicherung ist man drei Jahre gebunden. In dieser Zeit kannt man nicht in die private Krankenversicherung wechseln.
Wann beginnt der Krankengeldanspruch?
Der Anspruch auf Krankengeld greift in der Regel erst nach einer Wartezeit von sechs Wochen bzw. ab dem 43. Krankheitstag. Diese Regelung ist insbesondere für Solo-Selbstständige kritisch, da sie keine Möglichkeit haben, den Verdienstausfall durch Vertretung zu kompensieren. Um diese Phase zu überbrücken, sollten Rücklagen gebildet oder eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen werden, die bereits ab dem ersten Krankheitstag einspringen kann. Möglich wäre auch die Kombination mit einem Wahltarif. Diese private Absicherung ist besonders für Selbstständige sinnvoll, die keine hohen Rücklagen besitzen. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt jedoch auch ohne Zusatzversicherung die Wartezeit.
Krankengeld ohne erneute Wartezeit
Selbstständige und Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen Krankengeld beziehen, ohne dass eine erneute Wartezeit von sechs Wochen entsteht. Das ist besonders relevant, wenn mehrere Krankheitsphasen innerhalb eines kurzen Zeitraums auftreten oder eine bestehende Erkrankung erneut Arbeitsunfähigkeit verursacht.
Laut den gesetzlichen Bestimmungen entfällt die Wartezeit, wenn zwischen zwei Erkrankungen, die zur Arbeitsunfähigkeit führen, weniger als sechs Monate liegen. In diesem Fall wird die Krankengeldzahlung ohne Verzögerung wieder aufgenommen, sofern das maximale Kontingent von 78 Wochen Krankengeld innerhalb von drei Jahren noch nicht ausgeschöpft ist.
Wie hoch ist das Krankengeld für Selbstständige? - Berechnungsgrundlage
Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach dem Einkommen, das der Selbstständige in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielt hat. Dabei beträgt das gesetzliche Krankengeld 70 % des durchschnittlichen Bruttoeinkommens, jedoch nicht mehr als 70 % der Beitragsbemessungsgrenze.
Zum Beispiel liegt die Beitragsbemessungsgrenze 2024 bei monatlich 4.987,50 €. Das bedeutet, dass das maximale Krankengeld etwa 3.491,25 € beträgt. Diese Obergrenze schützt die Kassen vor übermäßigen Zahlungen, stellt jedoch für hochverdienende Selbstständige eine deutliche finanzielle Einschränkung dar. Hier empfiehlt sich die Kombination mit privaten Versicherungen wie dem Krankentagegeld oder einem sogenannten Wahltarif.
Zusätzlicher Wahltarif als Ergänzung
Der Abschluss eines Wahltarifs (zusätzlich zur Wahlerklärung) für das Krankengeld bietet Selbstständigen eine flexible Möglichkeit, ihre finanzielle Absicherung im Krankheitsfall individuell anzupassen. Über die Wahlerklärung kann lediglich ein gesetzlicher Krankengeldanspruch als Grundlage etabliert werden, der insbesondere im Rahmen von langfristigen Erkrankungen eine wichtige finanzielle Stütze darstellt. Dabei beginnt die Zahlung des Krankengeldes im Regelfall erst ab dem 43. Krankheitstag und wird mit dem regulären Beitragssatz abgedeckt.
Ein entscheidender Vorteil der Kombination aus Wahlerklärung und Wahltarifs die Möglichkeit, durch spezielle Wahltarife den Anspruch bereits früher geltend zu machen – etwa ab dem 15. Krankheitstag. Dies ist besonders für Selbstständige sinnvoll, da hier Einnahmeausfälle nicht durch Arbeitgeberleistungen wie Lohnfortzahlung aufgefangen werden. Es sollten jedoch die jeweiligen Tarifbedingungen, wie Mindestbindungsfristen und potenzielle zusätzliche Beiträge, geprüft werden, um eine individuell passende Lösung zu finden.
Krankengeld: Voraussetzungen für Selbstständige in der privaten Krankenversicherung
Für privat krankenversicherte Selbstständige gibt es die Möglichkeit, anstelle der Wahlerklärung und/oder des Wahltarifs eine sogenannte Krankentagegeldversicherung abzuschließen, die bei Verdienstausfall greift. Je nach finanzieller Situation ist es wichtig, eine solche Versicherung frühzeitig abzuschließen, da die Wirkung solcher Absicherung oft mit Wartezeiten verbunden ist und nicht immer rückwirkend erfolgen kann.
Bei Abschluss einer solchen Versicherung müssen Selbstständig in der Regel entscheiden, ab dem wievielten Krankheitstag die Zahlung erfolgt – je früher, desto teurer. Die Beitragshöhe ist abhängig von Alter, Geschlecht und der generellen Gesundheit bzw. der Kranheitsgeschichte. Entscheidender Nachteil: Je nach Vorgeschichte kann einem der Abschluss einer solchen Versicherung auch gänzlich verwehrt werden. Hingegen dürfte die gesetzliche Versicherung nicht wegen der gesundheitlichen Vorgeschichte ablehnen.
Die Konditionen einer privaten Krankentagegeldversicherung sind je nach Versicherungsgesellschaft individuell anpassbar. Es sollte unbedingt ein Vergleich erfolgen, um die geeignetste Versicherung zu finden und übermäßige Kosten zu vermeiden.
Anwendungsfälle für Krankentagegeldversicherung als Ergänzung
Die Krankentagegeldversicherung kann sowohl von gesetzlich versicherten als auch von privat versicherten Selbstständigen abgeschlossen werden. Sie ist eine flexible Möglichkeit, um finanzielle Engpässe im Krankheitsfall zu vermeiden. Diese Versicherung zahlt einen vorher festgelegten Tagessatz aus, sobald die vereinbarte Karenzzeit abgelaufen ist. Die Höhe und Dauer der Zahlung können individuell angepasst werden, sodass Selbstständige genau den Schutz erhalten, den sie benötigen.
Überbrückung der Wartezeit: Vorteil dieser Versicherung ist die Möglichkeit, die Auszahlungslücke zwischen Krankheitsbeginn und dem 43. Tag zu schließen. Hierdurch kann jeglicher Verdienstausfall von Beginn an vermieden werden.
Ergänzung der Einkommens-Lücke: Im Fall des gesetzlichen Krankengeldes beträgt das Krankengeld maximal 70 % des durchschnittlichen Bruttoeinkommens bzw. einer festgelegten Beitragsbemessungsgrenze. Diese Lücke zum „normalen“ Einkommen kann durch eine Krankentagegeldversicherung gefüllt werden und so für einem vollen Lohnausgleich sorgen.
Die Beiträge solcher Zusatzversicherungen sind meist einkommensabhängig und sollten daher sorgfältig kalkuliert werden, um eine Über- oder Unterversicherung zu vermeiden.
Auch bei Kombination mehrerer Versicherungen darf die Auszahlungssumme aller Krankengeld-Ansprüche niemals 100 % des regelmäßigen Einkommens übersteigen. Hierdurch wird das „Bereicherungsverbot“ im Krankheitsfall gewährt.
Erhalten Selbstständige auch Kinderkrankengeld?
Ja, auch Selbstständige können Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, vorausgesetzt, sie sind freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und haben einen Wahltarif abgeschlossen, der Krankengeld abdeckt. Kinderkrankengeld wird gezahlt, wenn ein Kind erkrankt ist und der Versicherte aufgrund dessen nicht arbeiten kann.
Der Betrag des Kinderkrankengeldes orientiert sich an einem Prozentsatz des Einkommens und beträgt in der Regel 70 % des Bruttoverdienstes, maximal jedoch 90 % des Nettoverdienstes. Es ist wichtig, dass die Voraussetzungen wie eine gültige Wahlerklärung erfüllt sind, da sonst kein Anspruch besteht. Privatversicherte haben hingegen keinen gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld, können jedoch private Zusatzversicherungen abschließen, um diese Lücke zu schließen.
Wichtige Tipps
Vergleich von Tarifen: Nutze unabhängige Vergleichsportale, um die besten Angebote für Wahltarife und Krankentagegeldversicherungen zu finden. Je nach Lebenssituation und Gesundheitszustand können erhebliche Unterschiede in den Beitragssätzen bestehen.
Individuelle Anpassung: Passe die Versicherungssumme an die laufenden Kosten, das Einkommen und mögliche Rücklagen an. So kann eine Über- oder Unterversicherung vermieden werden.
Dokumentation: Selbstständige sollten bei Eintritt der Krankheit unverzüglich einen Arzt aufsuchen und die Arbeitsunfähigkeit dokumentieren lassen. Diese Krankschreibung muss bei der Krankenkasse eingereicht werden, um den Anspruch auf Krankengeld geltend zu machen. Es ist wichtig, die Fristen der Krankenkasse einzuhalten, da verspätete Meldungen den Anspruch gefährden können. Zudem empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld zu klären, welche Unterlagen im Krankheitsfall erforderlich sind.
Fazit
Krankengeld ist für Selbstständige ein unverzichtbares Instrument, um finanzielle Stabilität im Krankheitsfall zu gewährleisten. Ob gesetzliches Krankengeld, privates Krankentagegeld oder eine Kombination beider Optionen: Entscheidend ist, frühzeitig die richtige Vorsorge zu treffen, um gegen alle Eventualitäten gewappnet zu sein.
FAQ-Häufige Fragen
Haben Selbstständige Anspruch auf Krankengeld?
Ja, Selbstständige können Anspruch auf Krankengeld haben, wenn sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und eine Wahlerklärung abgegeben haben. Der normale Beitragssatz ist dafür erforderlich.
Wie hoch ist das Krankengeld für Selbstständige?
Ab wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld?
Können privat versicherte Selbstständige Krankengeld erhalten?
Wie beantragen Selbstständige Krankengeld?
Gibt es Alternativen für Selbstständige ohne Krankengeldanspruch?
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