Als Student nebenbei selbstständig machen und ein Gewerbe anmelden oder als Freiberufler arbeiten: Genau mit einer solchen Nebentätigkeit möchten sich einige Studenten den Traum von zeitlicher und örtlicher Flexibilität ermöglichen.
Doch welche Knackpunkte gibt es in den Themen Steuern und Krankenversicherung? Wann ist eine selbstständige Tätigkeit nicht sinnvoll? Worauf solltest du achten? Und was sind die Vorzüge der Selbstständigkeit gegenüber eines Minijobs oder sonstiger Angestellten-Jobs? All das erfährst du in diesem Beitrag.
Überblick: Wichtige Grenzwerte für selbstständige Studenten
Einkommenssteuer-Freibetrag bis 12.096 Euro pro Jahr (Stand: 2025).
Gewerbesteuerpflicht ab 24.500 Euro Gewinn pro Jahr.
Umsatzsteuerpflicht ab einem Umsatz von 25.000 Euro im laufenden Jahr oder einem erwarteten (= Prognose) Jahresumsatz von 100.000 Euro im Folgejahr (Stand: 2025). Ausnahme: Vorheriger Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung.
Familienkrankenversicherung bis 538 Euro (Jahr 2024) Verdienst pro Monat (Ausnahme: Private Krankenversicherung).
Verlust des BAföG ab 5.050 Euro (bei selbstständiger Arbeit) bzw. 6.456 Euro (bei Arbeit als Angestellter).
Inhaltsverzeichnis
Kann man sich als Student überhaupt selbstständig machen?
Als Student darfst du dich genau wie jeder andere Mensch nebenbei selbstständig machen. Hierdurch entstehen gleich mehrere Vorteile für dich: Eine selbstständige Tätigkeit verleiht dir nahezu vollständige Flexibilität und freie Zeitgestaltung. In stressigen Studienzeiten kannst du dein Arbeitspensum ganz einfach reduzieren und deine Arbeitsort frei gestalten. Die einzige Erlaubnis, die du benötigst, ist deine eigene – du bist dein eigener Chef!
Auch als Student solltest du zunächst überlegen, wie die beabsichtigte Tätigkeit einzustufen ist. Bei der Wahl einer selbstständigen Arbeit solltest du dir über die Art der Tätigkeit und deren konkreten Gestaltung im Klaren sein:
Freiberufliche Tätigkeit
Am simpelsten ist für dich die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Hier genügt es, wenn du vor der Ausübung den sogenannten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllst und an das Finanzamt übermittelst. Heutzutage läuft dies meist online über das Steuerportal ELSTER ab. Wichtig: Gib an, dass es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, denn ansonsten wird dich das Finanzamt nach der ausstehenden Gewerbeanmeldung fragen.
In diesem Beitrag erfährst du mehr über die Unterscheidung zwischen freiem Beruf und gewerblicher Tätigkeit.
Gewerbliche Tätigkeit
In den meisten Fällen wird die nebenberufliche Selbstständigkeit im Rahmen eines Kleingewerbes ausgeübt. Unterschiede zur Anmeldung des freien Berufs bestehen hier nur in gewissen Teilen. Wichtig ist jedoch zu Beginn, dass du neben dem „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ noch ein Gewerbe anmeldest. Auch die IHK möchte über die ausgeübte Tätigkeit informiert werden. Die Informierung geschieht für gewöhnlich automatisch durch das zuständige Gewerbeamt unmittelbar nach der Gewerbeanmeldung. Ab einem Jahresgewinn von 5.200 Euro (Stand 2024) fallen sogar Mitgliedsbeiträge bei der IHK an (Ausnahmen gelten).
Hier findest du alle Fragen rund um das Thema Gewerbe anmelden.
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Die richtige Rechtsform
Zuletzt solltest du dir noch vor der Anmeldung einer Tätigkeit über die Rechtsform bzw. Unternehmensform im Klaren sein. Grob gesagt unterscheidet man zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
In den meisten Fällen kommt, insbesondere bei einer Nebentätigkeit, die Rechtsform des Einzelunternehmers in Betracht. Hierunter fallen unter anderem „Freiberufler“ sowie „Kleingewerbetreibende“. Je nach Ausgestaltung machen aber auch andere Rechtsformen Sinn. Mit einer Übersicht zum Thema Rechtsformen lassen sich schnell die wichtigsten Vor- und Nachteile abgrenzen.
Ab wann muss ich als Student Steuern zahlen?
In Deutschland besteht für nahezu alle erwirtschafteten Einkünfte die Steuerpflicht. Die wichtigste Steuer ist die Einkommenssteuer. Deren Höhe ist abhängig von deinem persönlichen Steuersatz, welcher wiederum von der Summe deiner Gesamteinkünfte abhängt.
Doch nicht jeder zahlt Einkommenssteuer: Liegst du mit der Gesamtheit deiner Einkünfte unter dem Grundfreibetrag von jährlich 11.604 Euro (im Jahr 2024), sind diese Einkünfte von der Steuer befreit. Jeder darüber hinausgehende Euro muss mit dem persönlichen Steuersatz zzgl. ggf. anfallender Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlags versteuert werden. Der Grundfreibetrag wird für gewöhnlich jedes Jahr erhöht bzw. neu verhandelt.
Zusätzlich zur Einkommenssteuer fällt für Einkünfte aus jeder selbstständige Tätigkeit Umsatzsteuer an. Ausnahmen gelten, wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst.
Betreibst du ein Gewerbe, zahlst du ab einem Jahresgewinn von 24.500 Euro zudem Gewerbesteuer.
Wieviel darf ich als selbstständiger Student arbeiten?
Zwar ist die Ausübung einer Nebentätigkeit als Student grundsätzlich kein Problem, jedoch sollten auch hier gewisse Grenzen eingehalten werden. Wichtig sind in diesem Zusammenhang neben dem Verdienst auch der Arbeitsumfang sowie dein Alter.
Auswirkungen der Nebentätigkeit auf die Krankenversicherung
In Deutschland besteht Pflicht zur Krankenversicherung. Dies gilt auch für Studenten, und zwar unabhängig von einer zusätzlich vorhandenen Neben- oder Haupttätigkeit. Dennoch kann die Ausübung eines Nebenjobs wesentliche Auswirkungen auf die Krankenversicherung haben.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich vorwiegend auf die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit als Student. Beachte die Ergänzungen zur Ausübung einer Nebentätigkeit im Rahmen eines Minijobs oder im sonstigen Angestelltenverhältnis.
Familienversicherung als Student mit Nebenjob
Altersgrenze: Studierende dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen über die gesetzliche Krankenversicherung der Eltern familienversichert sein. Zunächst musst du noch unter 25 Jahre alt sein. Ab dem 25. Geburtstag musst du dich selbst versichern – entweder privat oder gesetzlich. Für Studierende besteht bis zum 30. Geburtstag die Möglichkeit, vergünstigte Studententarife in Anspruch zu nehmen.
Verdienstgrenze: Im Jahr 2024 darfst du nicht mehr als 538 Euro aus selbstständiger Tätigkeit neben deinem Studium verdienen, sofern du familienversichert bleiben möchtest. Auch hier gilt, sobald du diese Obergrenze mit deinen regelmäßigen Einkünften überschreitest, entfällt die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse.
Exkurs: Solltest du neben deinem Minijob oder Angestellten-Job keine weiteren Einkünfte haben, greift zudem die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.230 Euro jährlich: Diesen Betrag kannst du pauschal ohne Nachweise in deiner Steuererklärung als „Werbungskosten“ geltend machen, dir also die Steuer zurückfordern. Diese Pauschale reduziert dein zu versteuerndes Einkommen. Auf den Monat gerechnet dürftest du so also 102,50 Euro zusätzlich und damit insgesamt 587,50 Euro verdienen. Selbstständige machen hingegen keine Werbungskosten geltend, sondern müssen ihre tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) im Rahmen der jährlichen Steuererklärung erklären.
Arbeitsumfang: In der Vorlesungszeit darfst du als Student maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Bei Überschreitung der 20-Stunden-Grenze verlierst du den Status des „Vollzeit-Studenten“ und das Privileg der Familienversicherung entfällt. Diese Entscheidung trifft jedoch die Krankenversicherung und sollte daher unbedingt mit dieser abgeklärt werden. Ausnahmen gelten in der vorlesungsfreien Zeit wie z.B. in den Semesterferien: Hier darf auch mehr als 20 Stunden pro Woche bei zugleich höherem Gehalt gearbeitet werden.
Der tatsächliche zeitliche Umfang ist bei der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit im Gegensatz zum Angestellten-Job ohnehin stark schwankend und fast nur durch dich nachvollziehbar. Beeinflusst die Nebentätigkeit also nicht dich oder dein Studium, wird der Arbeitsumfang keine Gefahr darstellen.
Mitversicherung in der privaten Krankenkasse
Sind die Elternteile selbst nicht gesetzlich sondern privat versichert, ist keine Mitversicherung über die gesetzliche Krankenkasse möglich. Vielfach bieten die privaten Krankenkassen jedoch Sondertarife an, die eine vergünstigte Mitversicherung der studierenden Kinder auch hierüber ermöglichen. Kostenlos ist dies allerdings nicht generell.
In diesem Fall werden die Regelungen über Alters- und Verdienstgrenzen unmittelbar durch die Versicherungsgesellschaft festgelegt und sollten daher unbedingt dort abgeklärt werden.
Hinsichtlich des Arbeitsumfangs gilt auch hier die 20-Stunden-Grenze mit der Folge des Wegfalls des Status als „Vollzeit-Student“. Die ursprüngliche Nebentätigkeit gilt nun als Haupttätigkeit. Demzufolge wird auch die private Krankenversicherung einen vollumfänglichen Tarif bzw. Beitragssatz fordern.
Hauptberuflich Student? Wann ändert sich der Studentenstatus?
Wenn du an einer Universität oder Hochschule eingeschrieben bist und das Studium den wesentlichen Teil deiner Beschäftigung ausmacht, giltst du rechtlich als Vollzeit-Student. Hierdurch kommen dir einige Vorteile zugute: Neben reduzierten Krankenversicherungsbeiträgen, profitierst du von günstigeren Ticketpreisen im öffentlichen Nahverkehr und noch weiteren Vorteilen.
Sobald du mehr als 20 Stunden pro Woche innerhalb der Studienzeit nebenbei arbeitest, kann der Studentenstatus mit allen Vorteilen erlöschen. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass der Großteil deines Arbeitslebens nicht mit dem Studium, sondern mit der Arbeit verbracht wird. Es ist hingegen irrelevant, wieviel du als Student mit deinem Nebenjob tatsächlich verdienst, wichtig ist der Zeitaufwand.
Tipp: Die Grenze von 20 Stunden je Woche gilt nicht für Arbeit, welche du innerhalb der Semesterferien und sonstiger studienfreien Zeit ausübst.
Wieviel darf ich als selbstständiger Student mit BAföG verdienen?
Unter gewissen Umständen steht dir zur Finanzierung deines Studiums finanzielle Unterstützung aus dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) zu. Dies gilt auch, wenn du neben dem Studium noch eine Nebentätigkeit ausübst. Allerdings solltest du hier immer bestimmte Freibeträge im Blick behalten.
Hinsichtlich deines Einkommens steht dir ein Grundfreibetrag in Höhe von 330 € pro Monat zu. Diesen Betrag darfst du problemlos hinzuverdienen, ohne mit Kürzungen deiner Zuschüsse rechnen zu müssen.
Achtung: Das BAföG-Amt rechnet noch Werbungskosten und Sozialabgaben (21,6 %) hinzu, wodurch sich dieser Betrag auf 520,92 Euro (Jahr 2024) erhöht. ABER als Selbstständiger machst du keine Werbungskosten geltend! Stattdessen hast du Betriebsausgaben, welche du in deiner jährlichen Steuererklärungen angeben musst. Somit gilt diese Grenze nicht für eine selbstständige Tätigkeit. Es bleibt dennoch die Sozialpauschale von 21,6 %, wodurch der Grundfreibetrag bei Selbstständigen insgesamt etwa 420 Euro beträgt. Die Rede ist von Gewinn, nicht von Umsatz! Hast du viele Betriebsausgaben, darfst du entsprechend mehr verdienen.
Gut zu wissen: Das BAföG-Amt legt in dieser Berechnung den gesamten Bewilligungszeitraum von 12 Monaten zugrunde. Hierdurch ergibt sich in Summe der monatlichen Freibeträge von etwa 420 Euro (bei Selbstständigen) bzw. 538 Euro (bei Angestellten) ein jährlicher Freibetrag von 5.050 Euro bzw. 6.456 Euro (Stand 2024). So ist es dir möglich, in der vorlesungsfreien Zeit auch monatlich mehr zu verdienen, sofern du insgesamt den Jahresfreibetrag nicht überschreitest.
Aktuelle Infos zum Thema BAföG findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung↗.
Selbstständig als Student im Ausland – geht das?
Eine selbstständige Tätigkeit kannst du nahezu uneingeschränkt an jedem beliebigen Ort ausüben. Auch dein Studentenstatus ändert daran nichts. Wichtig ist nicht wo du die Tätigkeit ausübst, sondern wo diese angemeldet ist.
Du kannst problemlos eine freiberufliche oder gewerbliche Nebentätigkeit beim deutschen Finanz- und/oder Gewerbeamt anmelden. Die steuerlichen Regelungen trifft in diesem Fall das deutsche Gesetz. Demnach bist du auch weiterhin verpflichtet, anfallende Steuern auf deine Einnahmen in Deutschland abzuführen – unabhängig von deinem Aufenthaltsort.
Lohnt sich eine Selbstständigkeit als Student?
Für einige Studenten gibt es wohl kaum eine Alternative zum Nebenjob. Im Gegensatz zum typischen „Minijob“ bietet die Selbstständigkeit jedoch wesentliche Vorteile: Du arbeitest eigenständig und nur für dich selbst, und zwar in freier Orts- und Zeitgestaltung.
Obwohl dir in einer selbstständigen Tätigkeit grundsätzlich keine Verdienstgrenzen gesetzt sind, solltest du dein Einkommen genau im Blick behalten. Verdienst du zu viel, kann sich dies unmittelbar auf deine Krankenversicherung und deine zustehenden Zuschüsse als Student auswirken.
Nicht zuletzt gehen auch einige Verpflichtungen mit einer Selbstständigkeit einher. Neben der Steuererklärung solltest du auch eine lückenlose Buchhaltung führen und dir über deine rechtlichen Pflichten in der gewählten Tätigkeit im Klaren sein. Denn DU bist dein Chef und DU bist für dein Handeln verantwortlich. Wem das zu viel ist, der sollte unter Umständen besser auf einen Minijob oder eine sonstige nicht-selbstständige Nebentätigkeit im Angestelltenverhältnis zurückgreifen.
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