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Nebengewerbe gründen: Kosten, Steuern und Verdienstgrenzen

Aktualisiert: 19. Nov. 2024

Einleitung

Der wohl meist genutzte Weg zum Start in die Selbstständigkeit ist die Gründung eines Nebengewerbes. Und das nicht ohne Grund: Du hast ein zusätzliches Einkommen und durch die nebenberufliche Ausübung zugleich dennoch das Rückgrat des Hauptjobs.


Bei der Anmeldung eines Nebengewerbes gibt es allerdings Einiges zu beachten. Du wirst dich nicht nur mit Steuern und geltenden Verdienstgrenzen auseinandersetzen müssen. Auch weitere Kosten könnten auf dich zukommen. Alles, was du dazu wissen solltest, erfährst du hier!


Inhaltsverzeichnis

 

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Wann ist eine Tätigkeit ein Nebengewerbe? – Die Definition

Ein Nebengewerbe lässt sich im Wesentlichen nur in Abgrenzung zu einem Hauptgewerbe bzw. dem eigentlichen „Hauptjob“ abgrenzen. Wie in diesem Beitrag beschrieben, wird es allemal auf drei Grenzen hinauslaufen, bei deren Überschreitung es sich nicht mehr um ein Nebengewerbe handeln wird:


  1. Deine Wochenarbeitszeit beträgt unter 20 Stunden (Ausnahme für Nicht-Arbeitnehmer: 15 Stunden),

  2. du bringst in deiner selbstständigen Tätigkeit weniger als 50 % der Arbeitszeit deines Hauptberufes auf und

  3. du verdienst mit deiner Nebentätigkeit weniger als 50 % des Gehalts aus deinem Hauptjob.


Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Neben- und Hauptgewerbe aber keinesfalls für das Gewerbeamt. Die Anmeldung eines Nebengewerbes erfolgt identisch mit der eines Hauptgewerbes.

Hingegen wirst du aber bei Ausübung eines Hauptgewerbes über Änderungen in deiner Krankenversicherung nachdenken müssen.


Wichtig: Möchtest du nebenberuflich als Freiberufler arbeiten, wirst du kein Gewerbe/Nebengewerbe anmelden. In diesem Fall wird von einer „Nebentätigkeit“ gesprochen.


Welche Verdienstgrenzen muss ich beim Nebengewerbe beachten?

Steuerfreie Einnahmen aus dem Nebengewerbe? Nichts da! Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass die Einnahmen aus dem Nebenerwerb bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei sind. Doch das entspricht (leider) nicht der Wahrheit. Auch, wenn deine Einnahmen noch so gering sind, musst du diese im vollem Umfang versteuern.


Neben der Verdienstgrenze von 50 % der Einnahmen aus deinem Hauptjob zur Abgrenzung vom Hauptgewerbe (siehe Definition), gibt es jedoch für bestimmte Personen weitere Grenzwerte. Diese werden als sogenannte „Zuverdienstgrenzen“ bezeichnet.


Zuverdienstgrenzen bei Arbeitslosengeld

Für Bezieher von ALG1 gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 165 Euro. Hingegen gilt für Bezieher von ALG2 sogar die Verdienstgrenze von 100 Euro.


Was das bedeutet? Bis zu einem Nebeneinkommen von 165 Euro (bzw. 100 Euro) im Monat hat das zusätzliche Einkommen keine Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes. Liegt der Nebenverdienst über dieser Grenze, wird das Arbeitslosengeld entsprechend gekürzt.


Außerdem anzumerken für Bezieher von Arbeitslosengeld ist, dass du maximal 15 Stunden pro Woche in deinem Nebenerwerb arbeiten darfst. Liegst du darüber, wirst du dich aus der Arbeitslosigkeit abmelden müssen.


Zuverdienstgrenzen für Studenten und bei BAföG

Studenten, die BAföG beziehen, steht eine Zuverdienstgrenze von 520,92 Euro zu. Alle darüber hinausgehenden Beträge sind nicht mehr anrechnungsfrei. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass du als BAföG-berechtigter Student monatlich bis zu 520,92 Euro extra verdienen darfst, ohne dass Abzüge von Forderungen nach dem BAföG entstehen.





Arbeitgeber informieren für ein Nebengewerbe?

Es gibt kein Gesetz für den (normalen) Arbeitnehmer, welches diesen verpflichtet, den Arbeitgeber über die beabsichtigte Nebentätigkeit zu berichten. Zumindest ist das die Faustregel. In der Realität ist in den meisten Arbeits- oder Tarifverträgen aber zumindest eine Anzeigepflicht festgeschrieben, sodass eine vorherige Informierung unternommen werden muss.

Grundsätzlich spricht für den Arbeitgeber nichts dagegen, eine solche Tätigkeit zu genehmigen. Mögliche Untersagungsgründe könnten allerdings sein, dass die beabsichtigte Nebentätigkeit im Konflikt mit den Interessen des Hauptberufes steht. Dies wäre beispielsweise bei der Möglichkeit der „Ausnutzung von Insiderinformationen“ der Fall. Hierdurch würdest du schließlich eine Wettbewerbssituation schaffen.



Ausnahme für spezielle Berufsgruppen: Arbeitgeber immer informieren!

Sehr wohl bestehen gesetzliche Einschränkungen zur Ausübung eines Nebengewerbes und generell jeder Tätigkeit für Berufsgruppen wie Soldaten und Beamten. Insbesondere bei Beamten ist hier – je nach Branche – die Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Landesgesetzen zu beachten. Nicht nur die Einkommenshöhe selbst, sondern auch die zulässige Wochenarbeitszeit erfahren teils stärkere Beschränkungen als bei dem einfachen Angestellten. Besonders wichtig ist die Anzeigepflicht bei generell jeder Nebentätigkeit. Für die meisten Beschäftigungen gilt dann zusätzlich eine Genehmigungspflicht.


Die Untersagungsgründe können sehr vielfältig sein und zugleich, da es hier aus dem Gesetz ergeht, auch die Strafen. Gehörst du einer dieser Berufsgruppen an, solltest du unbedingt vor Aufnahme deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit und auch jeder anderen Tätigkeit deinen Vorgesetzten informieren.



Muss ich ein Nebengewerbe anmelden?

Ein klares JA. Es spielt keine Rolle, ob du ein Neben- oder ein Hauptgewerbe anmelden möchtest. Die Abläufe und Schritte im Gewerbe- und Finanzamt sind letztlich die gleichen. Einziger Unterschied ist ein Kreuzchen bei der Ausfüllung der Gewerbeanmeldung.


Die erforderlichen Schritte hängen weniger von einer nebenberuflichen oder hauptberuflichen Ausübung ab, sondern viel mehr von der Art der Tätigkeit. Einige Tätigkeiten, wie z.B. freiberufliche Beschäftigungen, erfordern keine Gewerbeanmeldung. Hingegen bleiben die Meldepflichten zum Finanzamt, dem Arbeitgeber und gegebenenfalls weiteren Stellen unberührt.

Mehr über die Abgrenzung, wann überhaupt eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, findest du hier.



Welche Steuern gelten für ein Nebengewerbe?

Sofern man in steuerlicher Hinsicht auf eine Unterscheidung zwischen Neben- und Hauptgewerbe hinaus möchte, wird man hier leider enttäuscht. Sowohl für Einkommens- Umsatz- und Gewerbesteuer gelten hier dieselben Gesetze. Gleiches gilt auch für darüber hinausgehende Pflichten, wie der Buchhaltungspflicht und der Pflicht zur Abgabe einer jährlichen Steuererklärung.


Ein kleiner Trost dürfte jedoch sein, dass aufgrund der meist begrenzten Einkommenshöhe im Rahmen eines Nebengewerbes in aller Regel die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung möglich sein wird. Dies ist nämlich möglich, solange der Jahresumsatz im vergangenen Kalenderjahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich unter 50.000 Euro liegen wird. In diesem Fall wärst du zumindest von der Umsatzsteuer befreit. Die meist begrenzte Einkommenshöhe ist auch der Grund, weshalb das Nebengewerbe in aller Regel zugleich als Kleingewerbe ausgeübt wird.


Hinsichtlich der Gewerbesteuer ist zu erwähnen, dass diese erst ab einem Jahresgewinn von 24.500 Euro im Jahr anfallen wird.

Die Einkommenssteuer fällt, wie auch beim Hauptjob, ebenfalls an und errechnet sich aus einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Die betrieblichen Einnahmen werden letztlich den Ausgaben gegenübergestellt und damit verrechnet.


Letztlich wirst du alle benannten Steuern im Rahmen deiner jährlichen Steuererklärung angeben und an das Finanzamt abführen müssen.


Kann ich ein Kleingewerbe nebenberuflich gründen?

Die Gründung eines Kleingewerbes bietet sich nicht nur nebenberuflich an, es ist sogar gängiges Vorgehen, dass das Kleingewerbe zugleich als Nebengewerbe gegründet wird. Zwar ist nicht jedes Kleingewerbe so „klein“ wie es klingt, gründest du allerdings nebenberuflich, so handelt es sich in aller Regel auch um ein Kleingewerbe.


Eine Einschränkung gilt: Es kommen allein die Rechtsformen des Einzelunternehmers und der GbR zur Gründung eines Kleingewerbes in Betracht.



Ist die Gründung im Nebengewerbe sinnvoll?

Die Sinnhaftigkeit nach der Gründung im Nebenerwerb ist eng verknüpft mit deiner aktuellen privaten und beruflichen Situation. Je risikoreicher die bevorstehende Gründung, desto eher solltest du das Nebengewerbe dem Hauptgewerbe vorziehen.


Nebenberuflich kannst du die Tätigkeit in den meisten Fällen ganz einfach mit deinem Hauptjob vereinen. Sollte es doch nichts für dich sein, so hast du immer noch dein Haupteinkommen als sicheres Rückgrat.

Nicht zuletzt kannst du natürlich unterschiedliche Geschäftsmodelle nebenberuflich ausprobieren und dein Gesamteinkommen dadurch mit geringem Risiko steigern.

Gegen ein Nebengewerbe könnte hingegen allein die Tatsache sprechen, dass du nur eine begrenzte Stundenanzahl damit verbringen darfst. Hierdurch wirst du logischerweise weniger verdienen und auch weniger schnell wachsen als mit einem Hauptgewerbe.


Stelle dir also folgende Frage: Wie sicher bist du dir, dass du mit einer hohen Wahrscheinlichkeit in deiner beabsichtigten Tätigkeit dauerhaft arbeiten und ein risikoarmes Haupteinkommen erwirtschaften kannst?




Soviel kostet die Gründung eines Nebengewerbes

Die Kosten für ein Nebengewerbe werden sich nicht wesentlich von denen eines Hauptgewerbes unterscheiden. Ein unvermeidbarer Kostenbaustein wird die Gewerbeanmeldung selbst sein. Diese ist jedoch mit einer Gebühr von etwa 20 bis 65 Euro überschaubar.

Entgegen des Nebengewerbes könntest du im Hauptgewerbe allein aufgrund der Höhe der Einnahmen mit größerer Wahrscheinlichkeit den Grenzwert von 24.500 Euro Gewinn im Jahr überschreiten und in der Folge Gewerbesteuer zahlen müssen. Dies würde für das Nebengewerbe mit höherer Wahrscheinlichkeit ausbleiben.

Zudem sind die Kosten natürlich insbesondere von der gewählten Rechtsform bzw. Unternehmensform abhängig. Je nach Wahl fallen z.B. Notarkosten oder Kosten für ein Stammkapital an. Für den „einfachen Einzelunternehmer“ ist hier jedoch nichts weiter an Kosten zu erwarten. Mehr über die Unterscheidung unterschiedlicher Rechtsformen und deren Kosten findest du in diesem Beitrag.


Nicht zu vergessen sind natürlich am Ende eines jeden Geschäftsjahres die Kosten für einen Steuerberater, sofern du die Steuererklärung nicht alleine oder mit solchen Tools* machst.


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Fazit

Die Gründung eines Nebengewerbes unterscheidet sich gar nicht so sehr von der eines Hauptgewerbes. Grundsätzliche Gesetze gelten für alle Arten einer Tätigkeit. Letztlich bildet die nebenberufliche Gründung eine simple Möglichkeit für viel beschäftigte oder hauptberuflich angestellte Personen, die sich gerne etwas dazu verdienen möchten.

Aber auch für all die, die sich erst einmal in ihrer Wunsch-Selbstständigkeit ausprobieren möchten, bildet der Start neben dem Hauptjob eine sinnvolle und einfache Methode, die nicht unterschätzt werden sollte.

 

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