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Steuererklärung für Kleingewerbe und Nebengewerbe | Checkliste

Aktualisiert: 6. Jan.

Sowohl das Kleingewerbe als auch das Nebengewerbe unterliegt der Steuerpflicht. Doch welche Steuern muss ich zahlen? Worin unterscheiden sich die Steuerarten? Und wie unterscheiden sich die Steuererklärungen von Kleingewerbe- und Nebengewerbetreibenden? All das erfährst du in diesem Artikel.



Inhaltsverzeichnis


 

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Die Unterscheidung zwischen Nebengewerbe und Kleingewerbe

In steuerlicher Hinsicht gibt es keine wesentlichen Unterschiede zwischen der Besteuerung eines Nebengewerbes oder der eines Kleingewerbes. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei beiden Begriffen nicht um ein und dasselbe.


Zwar können Klein- und Nebengewerbe in vielen Fällen sogar parallel existieren, die eigentliche Bedeutung hinter diesen Begriffen ist jedoch eine andere.


Das Nebengewerbe wird beispielsweise anhand einer wöchentlichen Arbeitszeit von unter 20 Stunden sowie noch weiterer ergänzender Kriterien definiert. Hingegen wird beim Kleingewerbe auf das Erfordernis einer „kaufmännischen Organisation“ abgestellt.


In den Fällen, in denen kein Kleingewerbe mehr vorliegt, ist aufgrund des hohen Arbeitsumfangs in der Regel auch kein Nebengewerbe mehr gegeben.


Mehr zur Unterscheidung zwischen Neben- und Kleingewerbe findest du in diesem Artikel.





Steuererklärung für Kleingewerbe – Übersicht

Im Gegensatz zur Privatperson bist du als Gewerbetreibender zur Abgabe einer jährlichen Steuererklärung verpflichtet. Als relevante Steuerarten sind hier insbesondere die


» Einkommenssteuer

» Gewerbesteuer

» Umsatzsteuer


zu beachten. Jedoch muss nicht jeder Kleingewerbetreibende all diese Steuern an das Finanzamt abführen. Ausnahmen bestehen insbesondere bei Unterschreitung bestimmter Umsatz- und Gewinngrenzen. So musst du z.B. bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer abführen.


Auch für die Gewerbesteuer existiert eine Ausnahme: Nur der Gewinn, welcher den Betrag von 24.500 Euro überschreitet, ist mit der Gewerbesteuer zu versteuern. Lediglich die Einkommenssteuer fällt (fast) ausnahmslos immer auf deine Einkünfte an.


Zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung hast du jedes Jahr bis zum 31. Juli Zeit. Auf schriftlichen Antrag ist eine Verlängerung der Frist bis zum 30. September möglich. Solltest du deine Steuererklärung durch einen Steuerberater erledigen lassen, bleiben dir sogar bis zu zwei Jahre Zeit.


Hinweis: Solltest du deine gewerbliche Tätigkeit im Rahmen eines Nebenerwerbs ausüben, so muss diese Steuererklärung getrennt (!) von der deines Hauptjobs erfolgen. Somit musst du zwei Steuererklärungen abgeben.


Die Einkommenssteuer

Als Kleingewerbetreibender musst du zwingend eine Steuererklärung über dein erzieltes Einkommen abgeben. Dies gilt unabhängig von der Höhe deines Jahresüberschusses. Selbst, wenn du ein Gewerbe ohne Einnahmen betreibst, musst du hierüber eine Steuererklärung abgeben. Die Abgabe der Steuererklärung kann online über das Programm ELSTER erfolgen.


Bist du hauptberuflich in einem Angestelltenverhältnis tätig und betreibst dein Kleingewerbe nur in Form eines Nebengewerbes, solltest du in der Steuererklärung zudem die Einnahmen aus deiner nicht selbstständigen Tätigkeit (= Angestellter) berücksichtigen.


Einkommenssteuerfreibetrag

Nicht in allen Fällen bist du zur Zahlung der Einkommenssteuer verpflichtet. Dies gilt insbesondere, wenn du mit deinem gesamten Einkommen den sogenannten Grundfreibetrag nicht überschreitest. Dieser Wert wird jedes Jahr neu festgelegt und liegt im Jahr 2025 bei 12.096 Euro für Alleinstehende und bei 24.192 Euro für Verheiratete.


Jeder Euro deines Einkommens, welcher den oben genannte Grundfreibetrag überschreitet, muss mit der Einkommenststeuer versteuert werden.


Nur in den wenigsten Fällen wird dir diese Regelung einen wesentlichen steuerlichen Vorteil für dein Kleingewerbe bieten. Lediglich, wenn all deine Einkünfte sowohl aus Gewerbebetrieb als auch aus Hauptjob (falls vorhanden) unter den Grundfreibetrag fallen, bist du von der Einkommenssteuer befreit.


Zahle ich für ein Kleingewerbe Gewerbesteuer?

Weder die Definition des Kleingewerbes noch die des Nebengewerbes sagen etwas über die exakte Höhe deiner Einnahmen aus. Somit wirst du unter Umständen auch Gewerbesteuer zahlen müssen.


Von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit bist du nur, wenn dein jährlicher Gewinn (nicht Umsatz!) unter dem Freibetrag von 24.500 Euro liegt. Jeder darüber hinausgehender Euro muss ebenfalls mit der Gewerbesteuer besteuert werden.



Wann muss ich für ein Kleingewerbe Umsatzsteuer zahlen?

Grundsätzlich muss jeder Selbstständige und Unternehmer Umsatzsteuer auf die erzielten Einnahmen bezahlen. Ausnahmen können gelten, wenn du nur verhältnismäßig geringe Umsätze erzielst. In diesem Fall darfst du auf Antrag als sogenannter Kleinunternehmer eine Sonderregelung in Anspruch nehmen.


Ausnahme: Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG

Hast im vergangenen Geschäftsjahr unter 25.000 Euro Umsatz erwirtschaftet und wirst du im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich (= Prognose) nicht mehr als 100.000 Euro Umsatz erwirtschaften, so darfst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.


Neben Vorteilen wie einem reduzierten Verwaltungsaufwand, beispielsweise aufgrund des Wegfalls einer Umsatzsteuer-Voranmeldung, bist du nun von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit.

Die Kleinunternehmerregelung ist ein zweischneidiges Schwert: Auf der einen Seite zahlst du keine Umsatzsteuer. Auf der andere Seite darfst du diese jedoch auch nicht im Rahmen des Vorsteuerabzugs geltend machen. Bist du bereits Kleinunternehmer und verzichtest freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung, bist du für 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden.






Welche Anlagen und Unterlagen muss ich in der Steuererklärung beachten?

Die Abgabe der Steuererklärung erfolgt in der Regel online über das Programm ELSTER. Neben dem sogenannten „Mantelbogen“, welchen du generell immer ausfüllen musst, gibt es jede Menge Zusatzformulare zur Spezifizierung deiner Einnahmen aus dem Klein- und Nebengewerbe.


Solltest du nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben, bist du zudem umsatzsteuerpflichtig. In diesem Fall musst du für das Finanzamt außerdem eine separate Umsatzsteuererklärung ausfüllen.


Anlage G

Die Anlage G ist das wichtigste Formular eines jeden Gewerbebetriebs. Unabhängig von Neben-, Haupt- und Kleingewerbe musst du hier den letztjährigen Gewinn aus deiner gewerblichen Tätigkeit und aus solchen Veräußerungsgeschäften angeben.


Anlage EÜR

Als Kleingewerbetreibender genügt die Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Bei dieser vereinfachten Form der Gewinnermittlung wird der Gewinn aus dem Überschuss der Betriebseinnahmen mit den Betriebsausgaben berechnet.


Anlage N für Angestellte

Bist du neben deiner gewerblichen Tätigkeit noch hauptberuflich in einem Angestelltenverhältnis, musst du zusätzlich die Anlage N ausfüllen. Dort trägst du nun all diejenigen Einnahmen ein, welche du über das Gehalt deines Angestelltenverhältnisses erhalten hast.


Demzufolge ist die Anlage N für nahezu jeden relevant, der ein Nebengewerbe betreibt.


Weitere Unterlagen

Je nach Art, Umfang und Branche deines Kleingewerbes solltest du noch weitere Unterlagen für das Finanzamt vorhalten. Nicht immer werden diese benötigt, doch wenn das Finanzamt einmal nachfragt, solltest du diese zur Hand haben.


Wichtige Unterlagen sind beispielsweise

» Nachweise über Sonderausgaben

» Bescheide der Krankenversicherung

» Kirchensteuerbescheide


Generell solltest du in der Lage sein durch eine organisierte Buchhaltung all deine Einnahmen und Ausgaben belegen zu können. Nur so vermeidest du Nachfragen und weiterführende Prüfungen.

Hier ist eine Übersicht über die wichtigsten Unterlagen und Anlagen:

  • Hauptvordruck bzw. Mantelbogen (ESt 1A)

  • Anlage – Außergewöhnliche Belastungen

  • Anlage – Vorsorgeaufwand

  • Anlage KAP (Kapitalertragsteuer)

  • Anlage G (Gewerbesteuererklärung)

  • Anlage S (ersetzt die Anlage G bei Freiberuflern)

  • Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung)

  • Umsatzsteuererklärung (USt 2 A)


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Fazit – Steuererklärung für Kleingewerbe selbst machen?

Das Steuer-Thema ist komplex. Nicht umsonst gibt es zahlreiche Steuerberater und Finanzbeamte, welche sich laufend mit diesem Thema auseinandersetzen. Dennoch lässt sich die Steuererklärung insbesondere für einen kleinen Gewerbebetrieb durchaus selbst erledigen.


Nie war es simpler an Informationen zu kommen. Bei guter Recherche vorab lässt sich durch eine selbst erstellte Steuererklärung eine Menge Geld sparen. Günstige Steuer-Tools* führen dich Schritt für Schritt durch den gesamte Ablauf und unterstützen dich zudem bei Fragen. Nichtsdestotrotz solltest du das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen. Falschangaben können nicht nur Geld kosten, sondern auch nachfolgend weitere Prüfungen durch das Finanzamt provozieren.

 

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