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Unterschied zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern

Aktualisiert: 19. Nov. 2024

Möchtest du eine selbstständige Tätigkeit ausüben, musst du dich zwangsläufig mit den steuerlichen Gegebenheiten auseinandersetzen. Eine wichtige Rolle spielt die Unterscheidung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden. Sowohl in steuerlicher Hinsicht als auch in bürokratischen Angelegenheiten sind hier wesentliche Aspekte zu unterscheiden.



Unterschiede zwischen Gewerbe und freiem Beruf auf einen Blick

  1. Gewerbetreibende müssen ein Gewerbe anmelden. Bei Freiberuflern entfällt dieser Schritt, sodass im ersten Schritt der Gründung die Steuernummer direkt beim Finanzamt beantragt wird.

  2. Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer zahlen.

  3. Bei Freiberuflern genügt auch unabhängig vom Umfang eine einfache Buchführung und eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

  4. Freiberufliche Tätigkeiten beispielhaft im Katalog des § 18 Abs. 1 EStG aufgelistet. Die finale Entscheidung über die Einordnung trifft jedoch das Finanzamt.

  5. Es ist möglich, zugleich eine freiberufliche und zudem eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Wichtig ist eine Unterscheidung bei gemischten Berufsfeldern.



Inhaltsverzeichnis



 


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Gewerbe oder freier Beruf – Wer entscheidet das?

Die Unterscheidung, ob es sich um ein Gewerbe oder einen freien Beruf handelt kann maßgebliche Folgen hinsichtlich steuerlicher Vor- und Nachteile haben. Zwar werden im Nachfolgenden grundsätzliche Bestimmungen und Regelbeispiele jeweils beider Gruppen betrachtet, die letzte Entscheidung trifft jedoch das Finanzamt.


Aufgrund der immer weiter steigenden Anzahl an unterschiedlichen Berufsfeldern wird diese Entscheidung wohl im öfter in der Entscheidungskompetenz des Finanzamtes liegen müssen.


Woran erkenne ich ein Gewerbe?

Das Einkommenssteuergesetz definiert den Begriff des Gewerbes in § 15 Abs. 2 EStG.


Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.

Gewerbe können auch z.B. kleinere Handwerksbetriebe oder Solo-Selbstständige sein. Hierunter fällt u.a. oftmals das Online Marketing oder die oftmals durchgeführte Tätigkeit als Vermittler.


Abgesehen davon gelten unabhängig von der Tätigkeit die Rechtsformen der Kapitalgesellschaft wie z.B. die AG oder die GmbH als Gewerbebetrieb.






Woran erkenne ich einen freien Beruf?

Der Begriff des Freiberuflers wird näher in § 18 Abs. 1 EStG beschrieben. Es handelt sich jedoch nur um einen Katalog mit einer beispielhaften Auflistung möglicher freiberuflicher Tätigkeiten.

Hierunter zu subsumieren sind demnach: „...selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.“

Insbesondere bei vergleichbaren Berufen außerhalb des Kataloges obliegt die Entscheidung letztlich dem Finanzamt.


Entscheidend sind in den meisten Grenzfällen vor allem die besonderen Fachkenntnisse oder eine Ausbildung in einem bestimmten Bereich. Letztlich ist nicht zwingend ein Hochschulstudium erforderlich – ganz im Gegenteil kann es sich sogar auch um selbst beigebrachte Fachkenntnisse im Rahmen eines „Selbststudiums“ handeln.


Abzustellen ist grundsätzlich auf ein hohes Maß an erforderlicher Qualifikation für die ausgeübte Tätigkeit. Das Einstellen von Mitarbeitern ist unschädlich, solange der Freiberufler selbst persönlich leitend und eigenverantwortlich mitarbeitet und die fachliche Verantwortung übernimmt. Werden Mitarbeiter jedoch in verhältnismäßig überaus hohem Maß beschäftigt, so könnte es nachträglich zu einer Einstufung als Gewerbebetrieb kommen.



Kann man vom Gewerbe zum freien Beruf wechseln?

Ein klares JA. Es kommt nicht selten vor, dass sich die ausgeübte Tätigkeit erst im Nachhinein als freiberufliche Tätigkeit darstellt. Sei es durch mangelnde Information, Unaufmerksamkeit des Gewerbeamtes oder generelle Änderungen der Einstufung eines Berufsfeldes seitens des Finanzamtes.


Wer Freiberufler ist, meldet grundsätzlich kein Gewerbe an. Doch was, wenn man bereits ein Gewerbe angemeldet hat? Letztlich ist die Gewerbeabmeldung nicht mit mehr Aufwand verbunden als die Gewerbeanmeldung. Es ist wiederum je nach Gemeinde mit Kosten zwischen 20 und 30 Euro zu rechnen.

Um Rückfragen seitens des Finanzamtes zu vermeiden, sollte man bereits zuvor mit diesem über das beabsichtigte Vorhaben sprechen. Wenn es sich grundsätzlich um dieselbe Tätigkeit handelt, könnte sogar die bisherige Steuernummer übernommen werden. Auch ein erneutes Ausfüllen des „Fragebogens zur steuerlichen Erfassung“ kann man je nach Einzelfall durch geschickte vorherige Absprache mit dem Finanzamt umgehen.


Kann man Freiberufler und Gewerbetreibender gleichzeitig sein?

Grundsätzlich kannst du mehrere gewerbliche und freiberufliche Tätigkeiten gleichzeitig anmelden und ausüben. Hast du bereits ein Gewerbe und möchtest zudem eine andere freiberufliche Tätigkeit ausüben (oder umgekehrt), wirst du jedoch einen neuen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen und an das Finanzamt übermitteln müssen. Grund ist, dass dieser Fragebogen immer jeweils nur für eine Tätigkeit gilt.


Konsequenzen

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wirst du vom Finanzamt eine weitere Steuernummer erhalten. Nur, wenn beide Tätigkeiten sich sehr ähnlich sind und zum selben Ziel führen, könnte das Finanzamt von der Erteilung einer weiteren Steuernummer absehen. Dann ist jedoch die Abgrenzung bei gemischten Berufsfeldern zu beachten.


Hast du mehrere Steuernummern, musst du auch jeweils separat eine USt.-Voranmeldung machen (Ausnahme: Kleinunternehmer) und für eine getrennte Buchführung sorgen.


Die Einkommenssteuererklärung kannst du allerdings auch bei mehreren Tätigkeiten gemeinsam machen. Einnahmen aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit werden zusammengerechnet.



Die Abgrenzung bei gemischten Berufsfeldern

Bist du als Selbstständiger zugleich gewerblich als auch freiberuflich tätig, könntest du dich unter Umständen steuerlich getrennt beurteilen lassen. Entscheidend ist jedoch, inwiefern sich die Tätigkeiten wirklich unterscheiden bzw. sogar voneinander abhängig sind.


Bei großer übergeordneter Abhängigkeit und ähnlicher Ausübung handelt es sich um eine gemischte Tätigkeit. In diesem Fall kann es dazu kommen, dass das Finanzamt die Tätigkeit des Freiberuflers gemeinsam mit der gewerblichen betrachtet und dann ebenfalls als gewerblich einstuft.




Kann ich als Freiberufler auch Kleinunternehmer sein?

Wie auch die Gewerbetreibenden können Freiberufler ebenfalls die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Der Begriff des Kleimnunternehmers beschreibt lediglich das Privileg, sich bei niedrigen Jahresumsätzen von der Umsatzsteuer sowie der Pflicht zur Abgabe einer USt.-Voranmeldung befreien zu lassen.


Somit gilt auch für Freiberufler: Beträgt dein Jahresumsatz im vergangenen Jahr unter 22.000 Euro und im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich unter 50.000 Euro, darfst du die Kleinunternehmerregelung freiwillig in Anspruch nehmen. Mehr zu diesem Thema findest du hier.



Wo liegt der Unterschied zwischen Selbstständigen und Freiberuflern?

Ein Unterschied zwischen selbstständiger Tätigkeit und der Ausübung eines freien Berufs besteht nicht. Die „Selbstständigkeit“ ist lediglich ein Oberbegriff. So ist sowohl die gewerbliche Tätigkeit in § 15 Abs. EStG als auch die freiberufliche Tätigkeit in § 18 Abs. 1 EStG als „selbstständig“ deklariert.



Was ist der Unterschied zwischen Freelancern und Freiberuflern?

Vielfach werden die Begriffe „Freelancer“ und „Freiberufler“ synonym verwendet – das ist jedoch falsch! Freelancer bedeutet lediglich, dass es sich um einen „freien“ Mitarbeiter ohne festes Angestelltenverhältnis in einem Unternehmen handelt. Somit könnten Freelancer sowohl einen freien Beruf als auch eine gewerblichen Tätigkeit ausüben.


Wichtig ist also: Bist du als Freelancer tätig, wirst du unter Umständen auch ein Gewerbe anmelden müssen.





Welche Vorteile hat die freiberufliche Tätigkeit?

Ist nun die freiberufliche oder die gewerbliche Tätigkeit besser? Zwar entscheidet letztlich ohnehin das Finanzamt, jedoch sind die Vorteile eines Freiberuflers nicht zu vernachlässigen.

Der Freiberufler muss zunächst keine – mit Kosten verbundene – Gewerbeanmeldung durchführen. Stattdessen wird die Steuernummer unmittelbar durch Abgabe des „Fragebogens zur steuerlichen Erfassung“ beim Finanzamt beantragt.


Da kein Gewerbe vorliegt unterliegen Freiberufler auch nicht der Gewerbeaufsicht und müssen keine Gewerbesteuer zahlen. Darüber hinaus ist keine Eintragung im Handelsregister erforderlich – dies ist generell auch nur für manche gewerbliche Betriebe notwendig. Zuletzt entfällt auch die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK oder der HWK.


In steuerlicher Hinsicht genügt die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und eine einfache (nicht doppelte) Buchführung. Dieser Vorteil entfällt für Gewerbetreibende jedoch ohnehin nur bei entsprechender Größe des Betriebes.



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Was ist nun besser: Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Zusammengefasst ist die Frage, ob man besser eine freien Beruf oder eine gewerbliche Tätigkeit ausübt nicht wirklich relevant. Obwohl der Freiberufler mit einigen steuerlichen als auch bürokratischen Vorteilen punkten kann, obliegt die finale Entscheidung dem Finanzamt. Letzten Endes sollte man diejenige Tätigkeit ausüben, die man für richtig hält und anhand seiner Fähigkeiten und Interessen langfristig durchführen kann.

 

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